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Augsburg
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Haftung und Naturschutz in der Baumpflege: Fachpartner liefern Antworten

29. November 2017
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Muss ich mich als Baumkontrolleur gegen Haftungsansprüche zusatzversichern? Mit welchen strafrechtlichen Risiken haben es Baumkontrolleure und Baumpfleger zu tun? Welche Unterschiede gibt es im Pflichtenumfang bei Bäumen auf öffentlichem und privatem Grund? Und wie geht die Rechtsprechung mit dem Thema „Totholz in Bäumen“ um? Als Fachpartner der Deutschen Baumpflegetage 2018 werden der Kommunale Schadensausgleich westdeutscher Städte (ksa) und der Haftpflichtschadensausgleich der Deutschen Großstädte (hadg) diesen Fragen auf den Grund gehen.
„Normalerweise kommen diese kommunalen Versicherungsträger eher selten mit denjenigen in Kontakt, die für die Kommunen tätig sind. Das möchten wir ändern“, erklärt der Organisator der Deutschen Baumpflegetage, Prof. Dr. Dirk Dujesiefken. Für die Tagung im Großen Saal sind Vorträge und eine offene Fragestunde für Praktiker geplant, die den Versicherungsexperten ihre Fragen stellen können. „Wir hoffen, dass durch diesen unmittelbaren Dialog Unsicherheiten in der Branche abgebaut werden und Baumkontrolleure die Versicherer nicht als Risiko, sondern als Partner wahrnehmen“, so Dujesiefken.

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